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   BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85   

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https://dejure.org/1986,162
BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85 (https://dejure.org/1986,162)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 6 P 5.85 (https://dejure.org/1986,162)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 6 P 5.85 (https://dejure.org/1986,162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der beabsichtigten Maßnahme - Mitbestimmungsrecht - Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 69 Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 100
  • NVwZ 1987, 52
  • DVBl 1986, 896
  • DÖV 1986, 969
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
    Andererseits folgt daraus, daß es sich bei diesen Plänen - von Ausnahmen wie der im Beschluß vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 39 = ZBR 1985, 283) behandelten abgesehen - um generelle Regelungen, nicht um eine Zusammenfassung individueller Anordnung handelt; denn soweit er sich auf Personen bezieht, bestimmt der Plan den Einsatz der während seiner Geltungsdauer für die von ihm erfaßten Funktionen jeweils zur Verfügung stehenden Beschäftigten.

    Das Recht des Personalrats, bei derartigen Dienstplänen mitzubestimmen, scheitert also - anders als in dem durch den Beschluß vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - (a.a.O.) entschiedenen Fall - regelmäßig nicht daran, daß einem Dienstplan die Eigenschaft einer generellen Regelung fehlte.

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355 = DÖV 1980, 563 = PersV 1981, 162) entschieden, daß in Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung ihre Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen verweigern darf (§ 77 Abs. 2 BPersVG), eine auf andere Gründe gestützte Verweigerung ebenso unbeachtlich ist wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (§ 6 9 Abs. 2 Satz 5 BPersVG).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
    Angesichts dessen wäre das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auch dann nicht fortgefallen, wenn der am 1. November 1982 in Kraft gesetzte Dienstplan Nr. 9 nicht mehr gelten sollte (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
    Angesichts dessen wäre das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auch dann nicht fortgefallen, wenn der am 1. November 1982 in Kraft gesetzte Dienstplan Nr. 9 nicht mehr gelten sollte (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Es ist daher sachgerecht, diese Frage jetzt zu klären und nicht einen Streitfall abzuwarten, bei dessen gerichtlicher Klärung voraussichtlich erneut eine Erledigung der Hauptsache eintreten würde (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und den - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten - Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).

    Im Hinblick darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht diesem prozessualen Erfordernis in der Vergangenheit nur minderes Gewicht beigemessen hat und sich die Verfahrensbeteiligten nicht auf die strengeren Anforderungen einstellen konnten, die der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nunmehr stellt, darf dem Antragsteller kein Verfahrensnachteil daraus entstehen, daß er das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren unter diesen Umständen mit einem Antrag fortführte, der der Sachlage und der Prozeßlage nicht mehr entsprach, weil sich der äußere Anlaß des Verfahrens inzwischen erledigt hat (vgl. Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 -).

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

    Erleichterungen, die das Bundesverwaltungsgericht insoweit übergangsweise hat gelten lassen, sind künftig nicht mehr aufrechtzuerhalten (Fortentwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 74, 100).

    Daher muß ein Antragsteller, der eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten konkreten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich gemacht haben (vgl. im Anschluß an die Rspr. des BAG: BVerwGE 74, 100 ; Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84; vgl. ferner BAGE 39, 259 ; 51, 29 ; 65, 270 ).

    Im Hinblick darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht dem prozessualen Erfordernis der in bezug auf die personalvertretungsrechtliche Streitfrage gesonderten Antragstellung in der Vergangenheit nur ein minderes Gewicht beigemessen hatte, hat der Senat vorübergehend für die Rechtsbeschwerdeinstanz erleichterte Anforderungen an die Präzisierung des Verfahrensgegenstandes genügen lassen; er hat sich für eine Übergangszeit nicht in der Lage gesehen, als Rechtsbeschwerdegericht die Sachentscheidung mit der Begründung zu verweigern, der Rechtsmittelführer habe den Verfahrensgegenstand in seinen Anträgen nicht (mehr) zutreffend bezeichnet (Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100 ).

    Der Senat hat jedoch gleichzeitig auf die Aufgabe der Tatsacheninstanzen hingewiesen, gemäß § 139 ZPO auf die Präzisierung des Antrages hinzuwirken (BVerwGE 74, 100 ).

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 130/22

    TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

    Vergleichbare Regelungen bestehen im Bereich des Personalvertretungsrechts (§§ 70 ff., 80 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 BPersVG; dazu BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 -; 9. Oktober 1991 - 6 P 12.90 -; 12. März 1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100; zur Rufbereitschaft BVerwG 4. September 2012 - 6 P 10.11 - Rn. 8 ff.; Altvater/Dierßen BPersVG 11. Aufl. § 80 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 31, 35 ff.; Fischer/Goeres in Fürst GKÖD Bd. V K § 75 Stand April 2008 Rn. 75a; Kaiser/Annuß in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 5. Aufl. § 75 Rn. 231 ff.; in Baden-Württemberg § 74 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 LPVG BW) .
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